Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für IT-Betrieb, Infrastruktur, Softwareentwicklung und verwandte Leistungen, die unter der Marke Fidenta Solutions von Marco Vo angeboten werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der vereinbarten Monatspauschale. Dazu können Betrieb von Systemen, Netz und Firewall, individuelle Software, Anbindungen sowie native Apps gehören. Wir schulden eine sorgfältige Ausführung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt Zugänge, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten.
Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt eine monatliche Pauschale für den vereinbarten Betrieb. Zusätzlicher Aufwand wird vorher angeboten. Eine Erweiterung kann als befristeter monatlicher Aufschlag oder als Einmalbetrag gewählt werden. Die Grundpauschale bleibt davon unberührt.
Laufzeit
Monatliche Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, sofern nichts anderes schriftlich festgehalten ist. Einmalprojekte enden mit Abnahme oder vereinbartem Endtermin.
Rechte an Software
An individuell erstellter Software erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb, sobald die vereinbarte Vergütung bezahlt ist. Wiederverwendbare Module, Adapter und allgemeine Bestandteile bleiben bei uns, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei vorhandener üblicher Sicherung entstanden wäre.
Datenschutz
Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Daten.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Nürnberg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.